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Genehmigung zur Veröffentlichung von Fotos etc.
Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt. Hiernach dürfen gem. § 22 Satz 1 Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die rechtlichen Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) gelten für Jedermann, also für Erziehungsberechtigte, Schüler/innen, Lehrkräfte und auch für ggf. unbeteiligte Dritte. D. h. wenn Bilder eingestellt werden sollen, gilt das Einwilligungserfordernis für sämtliche abgebildeten Personen und nicht nur für die eigenen Schüler oder Lehrkräfte etc.. Von der Einholung der Einwilligung kann nur abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen des § 22 KunstUrhG nicht erfüllt sind (z. B. keine Verbreitung oder öffentl. Zurschaustellung) oder eine Ausnahme gem. § 23 KunstUrhG vorliegt.
Das InternetTeam BIN prüft alle rechtlichen Voraussetzungen vor Einstellung der Bilder auf unseren Internetseiten. Bilder mit Kindern (Einzel-und Gruppenaufnahmen) werden nur veröffentlicht, wenn uns Genehmigungen vorliegen.
Marktplatz Neugereut -Momentaufnahmen 17.12.2011
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Schnappschüsse 2010/2011

Kirbe in Neugereut
2011

40. Jahre Neugereut

Kirbe in Neugereut
2010








